In jeder Pfarre ist ein Pfarrkirchenrat zu bestellen. Der Pfarrkirchenrat besteht aus dem Pfarrer, als Vorsitzenden, und den auf Vorschlag des Pfarrers bestellten Mitgliedern. Die Funktionsdauer beträgt wie beim Pfarrgemeinderat 5 Jahre. Das Amt als Pfarrkirchenrat ist ein Ehrenamt. Mindestens zweimal jährlich finden Pfarrkirchenrat-Sitzungen statt.
- Verwaltung des Kirchen- und Pfarrvermögens sowie des Pfründenvermögens
- Verwaltung des Pfarrhauses
- Veräußerung und Erwerb von Grundstücken, Einrichtungsgegenständen und Inventarstücken
- Vorberatung von durchzuführenden Bauangelegenheiten und insbesondere die strenge Prüfung der Notwendigkeit der Herstellung
Baulastangelegenheiten (Erhaltung der Pfarr- und Kirchengebäude und deren Einrichtungen)
- Beratung über Anschaffungen, die den Betrag von 10.000 Euro überschreiten
- Aufnahme von Darlehen und Krediten sowie die Übernahme von - Haftungen
- Erstellung der Jahresrechnung